53°31'59.1"N 9°40'52.5"E
Der Gräfenhof
Die Landesgemeinde Altes Land
Seit Anfang des 14. Jahrhunderts stand das Alte Land unter eigener Verwaltung. Die Altländer waren als Landesgemeinde organisiert. Sie schlossen Verträge und vertraten die Interessen des Altes Landes nach außen unter einem gemeinsamen Siegel.
Es gab vier Verwaltungs-Quartiere mit insgesamt 18 Distrikten: Die Drei Meilen bestanden jeweils aus vier Distrikten, den Hauptmannschaften. Das vierte Quartier bestand aus sechs Vogteien.
In den zwölf Hauptmannschaften amtierte im jährlichen Wechsel ein gewählter Hauptmann als Vorsteher. Die Hauptmänner hatten in ihren Hauptmannschaften – anders als die Vögte in den Vogteien – keine gerichtlichen Funktionen.
Bis auf die Familien von Schulte und von Zesterfleth wanderte der ortsansässige Adel großenteils im 14. Jahrhundert nach Osten aus. Die frühdemokratische Landesverfassung der Landesgemeinde Altes Land blieb dadurch weitgehend erhalten und wurde nicht – wie andernorts – durch Adelsvorrechte und Adelsherrschaft ausgehöhlt. Dies bedeutete eine Stärkung der Autonomie der Landesgemeinde Altes Land.
Das höchste politische Gremium der Landesgemeinde war die Landesversammlung. Sie wurde als „meenheit“ oder als „dat meene Oldeland“ bezeichnet. An ihrer Spitze stand der gewählte Oberbürgermeister.
Auf der Landesversammlung trafen sich die 18 Vorsteher und Bevollmächtigten aller Distrikte mit den Gräfen zur Beratung allgemeiner Landesangelegenheiten und des Deichwesens. Der Oberbürgermeister legte jährlich im November die Landesrechnung vor und wurde neu gewählt. Abgestimmt wurde nach Mehrheitsprinzip. Jeder Distrikt hatte eine Stimme.
Die Landesversammlung tagte gewöhnlich in Jork, zunächst auf dem Friedhof oder in der Kirche, seit 1659 im landeseigenen Gerichtshaus, dem Portau’schen Haus, der Landesstube.
Die Hauptmannschaften bestanden bis zur Hannoverschen Ämterverfassung, die 1852 die politischen Gemeinden einführte. Im Alten Land behielt der Hauptmann diesen Titel trotzdem noch Jahre bei, ihm oblag auch weiterhin die Abnahme der Ortsrechnung, wie auch auf Ämterebene dem Oberbürgermeister. Die Selbstverwaltungsbefugnisse der Landesversammlung gingen auf die Amtsversammlung über.
1885 gliederte die preußische Kreisordnung die Stadt Buxtehude in den so genannten Kreis Jork ein.
1932 im Zuge der Neugliederung der Kreise Preußens wurde die über Jahrhunderte dauernde Einheit des Alten Landes zerstört. Der Kreis Jork wurde aufgelöst und dem Groß-Kreis Stade zugeordnet. Die Dörfer östlich der Este zum Landkreis Harburg.
1937 trat unter Adolf Hitler das Groß-Hamburg-Gesetz in Kraft. Francop, Neuenfelde und Cranz wurden zu Hamburg eingemeindet. Seitdem teilt nicht nur eine Landkreis- sondern eine Landesgrenze das Alte Land.Seit den Gebiets- und Verwaltungsreformen der 1970er Jahren gibt es im Landkreis Stade zwei Altländer Kommunen: die Samtgemeinde Lühe und die Gemeinde Jork.
Der Gräfenhof
Das Jorker Rathaus wird seit 1980 als „Der Gräfenhof” bezeichnet oder als „Der von Haren'sche Hof”.
Die Leistung der holländischen Lokatoren wurde mit großen Hofstellen belohnt. Auch der große Hof in der Jorker Ortsmitte geht auf die Hollerkolonisation zurück.
1637 war der Hof dann Sitz des obersten Verwaltungsbeamten Johann Barvels.
1648 kaufte Matthäus von Haren den Hof. Er war der erste Gräfe in schwedischer Zeit. Königin Christina von Schweden verlieh ihm „adelige Gerechtigkeit”, wonach das Gut adelig und steuerfrei wurde. Kurz darauf ließ er ein neues Gebäude errichten.
Das Anwesen hatte in der Folge mehrere Besitzer und wurde bis ins 20. Jahrhundert landwirtschaftlich genutzt. Die Gemeinde ließ den Barockbau 1976 bis 1980 aufwändig restaurieren und zum Rathaus umbauen. Der Balken mit dem von Haren'schen Familienwappen ziert den Eingang.