Die Zeitfenster zum Thema:
Das Recht der Holländer
Die Kolonisten brachten nicht nur ihr wasserbauliches Wissen mit, sie lebten auch nach anderen Regeln. Im Mittelalter war das Recht nicht zentral geregelt. Maße, Gesetze, Gepflogenheiten wichen voneinander ab. Die Kolonisten, die ins Land geholt worden waren, um aus der unwirtlichen Sumpflandschaft fruchtbares Ackerland zu machen, waren nun freie Bauern auf eigenem Land. Das Zusammenleben dieser holländisch geprägten Gesellschaft wurde grundlegend bestimmt durch das Deichgesetz.
Kein Land ohne Deich, kein Deich ohne Land.
Jedem Hof war ein Abschnitt des Deiches zugeordnet. Diesen Deichabschnitt nannte man Kabel. Ein Hof musste wirtschaftlich stark bleiben, um die Deichpflicht erfüllen zu können. Aus diesem Zwang heraus, war das Erbrecht in den holler'schen Gebieten ebenfalls anders. Es wurde nicht geteilt. Der Jüngste erbte. Auch Frauen durften erben. Und weil sie in Lage sein mussten zu wirtschaften, wurden sie ausgebildet.
Die Landesgemeinde Altes Land verwaltete sich selbst. Mit ersten demokratischen Strukturen der Hauptmannschaften und gewählten Amtsträgern, der Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Und das alles bereits im Mittelalter.
„Die Altländer Kulturlandschaft ist nicht nur Ausdruck einer großenteils holländischen Kolonisation, sondern auch einer bäuerlichen Selbstverwaltung über Jahrhunderte, die im geschichtlichen Bewusstsein von Vereinen, Verbänden und Kommunen fortlebt.“
(Adolf E. Hofmeister)
An fast allen der Zeitfenster des Hollerweges überschneiden sich Themen. Sie sind trotzdem immer nur einem Thema zugeordnet. Das Thema, was an dieser Stelle lebendiger erkennbar wird, als anderswo.
Zeitfenster zum Thema Recht der Holländer: